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Wenn Ihre Waschmaschine Wasser verliert, der Kühlschrank nicht mehr richtig kühlt oder die Bohrmaschine streikt, dann lohnt es sich, Ihr Elektrogerät reparieren zu lassen statt es gleich zu ersetzen.
Damit sparen Sie nicht nur Geld, sondern leisten auch einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz.
Mit der Geräte-Retter-Prämie sparen Sie 50 % der Kosten, wenn Sie defekte Elektrogeräte für Haushalt und Freizeit – wie Geschirrspüler, Toaster oder Fernsehgeräte – reparieren, warten oder servicieren lassen. Pro Reparatur, Service oder Wartung werden bis zu 130 Euro übernommen.
Die Geräte-Retter-Prämie ist eine Förderaktion des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft und richtet sich an Privatpersonen.
Hier finden Sie die wichtigsten Infos auf einen Blick:

Geräte-Retter-Prämie für die Reparatur, Service oder Wartung eines Elektrogeräts und Elektronikgeräts und/oder eines Kostenvoranschlags, in vier einfachen Schritten:

Auf den Button „Geräte-Retter-Bon erstellen“ klicken.

Geräte-Retter-Bon herunterladen und digital speichern oder ausdrucken.

Geräte-Retter-Bon beim Partnerbetrieb einlösen und Rechnungsbetrag bezahlen. Die Förderungseinreichung erfolgt durch den Partnerbetrieb.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Bankkonto.
Mit dem Bon-Tracker den Status Ihres Geräte-Retter-Bons abfragen:

Sie haben einen Geräte-Retter-Bon, aber keinen passenden Reparaturbetrieb?
Kein Problem. Jetzt Partnerbetrieb finden und Ihren Geräte-Retter-Bon bei einem der Partnerbetriebe in ganz Österreich einlösen.

Von der Geräte-Retter-Prämie für Privatpersonen profitieren Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Österreich haben, den Bon hier unter Angabe Ihrer Daten beantragen und diesen dann bei einem Partnerbetrieb einlösen.
Pro Elektro- oder Elektronikgerät (E-Geräte) kann ein Bon für eine Reparatur, Service oder Wartung und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann ein neuer Bon erstellt und verwendet werden.
Die Förderung bekommen Sie für Elektrogeräte und Elektronikgeräte, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden und auf der Geräteliste angeführt sind. Zum Beispiel Kaffeemaschinen, Bügeleisen, Laptops und Akkuschrauber. Alle förderungsfähigen E-Geräte finden Sie in der Liste der förderungsfähigen Geräte. Es darf kein Anspruch auf Garantie, Gewährleistung und auf Ersatz von Dritten (z. B. Versicherung) bestehen und die E-Geräte müssen sich in Ihrem Eigentum befinden.
Von der Geräte-Retter-Prämie für Privatpersonen profitieren Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Österreich haben, den Bon hier unter Angabe Ihrer Daten beantragen und diesen dann bei einem Partnerbetrieb einlösen.
Pro Elektro- oder Elektronikgerät (E-Geräte) kann ein Bon für eine Reparatur, Service oder Wartung und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann ein neuer Bon erstellt und verwendet werden.
Die Förderung bekommen Sie für Elektrogeräte und Elektronikgeräte, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden und auf der Geräteliste angeführt sind. Zum Beispiel Kaffeemaschinen, Bügeleisen, Laptops und Akkuschrauber. Alle förderungsfähigen E-Geräte finden Sie in der Liste der förderungsfähigen Geräte. Es darf kein Anspruch auf Garantie, Gewährleistung und auf Ersatz von Dritten (z. B. Versicherung) bestehen und die E-Geräte müssen sich in Ihrem Eigentum befinden.
Die Förderungshöhe beträgt pro Bon 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Maximal jedoch 130 Euro für Reparaturen, Service oder Wartung beziehungsweise maximal 30 Euro für Kostenvoranschläge.
Diese Seite basiert auf den Inhalten von
www.geräte-retter-prämie.at
