24p kompatibel
Seit der Einführung der Flachbildschirmtechnik gibt es im Zusammenhang mit der hochauflösenden Bilddarstellung immer wieder irreführende Aussagen bezüglich der "HDTV-Fähigkeit".
Erst durch die Einführung des "HD-ready"-Logos und einer Festlegung auf gewisse Standards konnte hier eine brauchbare und herstellerübergreifende Einigung gefunden werden.
Durch die neuen Panels mit einer realen Auflösung von 1080 vertikalen Bildpunkten begann aber erneut
eine große Verwirrung. Viele Geräte können zwar ein HDTV-Bild 1:1 wiedergeben, allerdings kam es in Verbindung mit der Wiederholrate und entsprechendem Filmaterial zu neuen Problemen. Bei vielen HD-Spielfilmen werden 24 Vollbilder pro Sekunde aufgezeichnet. Betrachtet man aber nun diese Filme auf einem Full-HD Gerät, das diese Wiederholrate nicht unterstützt, kommt es zu einem Bewegungsruckeln.
Viele Hersteller bezeichen ihre Geräte oft auch dann als "Full-HD" Gerät, obwohl sie die 24p-Wiederholrate nicht unterstützen.
Da die HDTV-Norm eine Zusammenfassung von Bildauflösungen und Bildwiederholraten ist, gibt es zur Unterscheidung eine Grundnomenklatur, um diese zu benennen. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
Zeilenzahl + Bildaufbauverfahren + Bildwiederholrate
Bei der Zeilenzahl wird die vertikale Bildauflösung angegeben, beim Verfahren des Bildaufbaus wird Vollbild- (progressive) oder Zeilensprungverfahren (interlaced) abgekürzt mit "p" oder "i". Bei der Angabe der Bildwiederholrate gibt es zwei verschiedene Konventionen: Oft wird die Anzahl der Bilder pro Sekunde ohne Unterscheidung zwischen Halb- und Vollbildern angegeben, die Nomenklatur[4] der European Broadcasting Union (EBU), die zusätzlich einen Schrägstrich verwendet, sieht hingegen die Angabe der effektiven Vollbilder pro Sekunde vor (z. B. 720p/50, 1080i/25).
Beispiele:
1080i60 = 1080i/30 = 1920 × 1080 Bildpunkte im Zeilensprungverfahren und 30 Vollbilder oder 60 Halbbilder pro Sekunde
1080p24 = 1080p/24 = 1920 × 1080 Bildpunkte im Vollbildverfahren und 24 (Voll-)Bildern pro Sekunde
720p50 = 720p/50 = 1280 × 720 Bildpunkte im Vollbildverfahren und 50 (Voll-)Bildern pro Sekunde
1152i50 = 1152i/25 = 2048 × 1152 Bildpunkte im Zeilensprungverfahren und 50 Halbbildern pro Sekunde (Alte HD-MAC-Norm)
Bei dieser Regelung gibt es noch zwei zu beachtende Eigenschaften von HDTV, die zu abweichenden Nomenklaturen führen. Zum einen kann es vorkommen, dass in Vollbildern vorliegende Filme, vorrangig Kinoproduktionen, zwar im Zeilensprungverfahren übertragen werden, sich aber der Vollbildcharakter unverändert aus diesen beiden Halbbildern rekonstruieren lässt. Auf dem Papier würde zwar zum Beispiel 1080i50 bzw. 1080i/25 stehen, aber es ist auch als 1080psf25 darstellbar. Das Kürzel für das Bildaufbauverfahren ist das Progressive Segmented Frame (PsF), das anstelle des Interlace-Kürzels geschrieben wird und nur die Übertragungsart genauer beschreibt. Als Folge muss aber die Bildwiederholrate halbiert werden. Und zum anderen sind bei digitalen Kinoproduktionen mit HD-Kameras auch das Kürzel 24p zu finden. Damit kann 1080p24 gemeint sein, aber beim Digitalen Kino kann es sich auch um eine höhere Auflösung handeln.